Echtholz-Vollholz-Massivholz

Was bedeuten die Begriffe Echtholz-Vollholz-Massivholz eigentlich?

Ein Ratgeber zu den Begriffen rund um Holz-Möbel

Massivholz – Vollholz – Echtholz – Naturholz – furniert – echt YX-Holz – es gibt eine Menge Begriffe, die immer wieder unscharf oder gar völlig falsch verwendet werden. Nicht nur in Ebay-Angeboten, selbst die Erklärungen auf vielen Internet-Seiten hierzu sind nicht immer korrekt. Das ist verständlich, gibt es doch einige Unterschiede zwischen den Normen für Bauholz, Konstruktionsholz und Möbeln. Wir wollen hier eine Zusammenfassung der verschiedenen Quellen darstellen, mit dem Bezug auf Möbel.

Echtholz, Echtholz-Furnier

Beginnen wir mit dem meist missverstandenen Begriff „Echtholz“: „Echtholz“ wird häufig verwechselt mit „Massivholz“ oder „Vollholz“. Dabei bedeutet „Echtholz“ aber nicht mehr als: das Möbel wurde nicht aus Stahl, Kunststoff, Beton oder anderen Werkstoffen hergestellt, sondern aus Werkstoffen, die aus echtem Holz hergestellt wurden – in welcher Form auch immer. Das kann genauso Massivholz sein wie auch so genannte Holz-Werkstoffe wie Sperrholz, Schichtholz, Leimholz sowie Faser- und Spanholzwerkstoffe wie Spanplatten, Hartfaserplatten, MDF- oder HDF-Platten.

Die einzig verlässliche Angabe ist „Echtholz-Furnier“. Das bedeutet, dass auf einer beliebigen Basis eine Furnierschicht aus echtem Holz aufgezogen wurde anstelle z.B. einer Furnier-Nachbildung aus Kunststoff. In vielen Produkt-Beschreibungen wird gerne die Holzart des verwendeten Furniers angepriesen (z.B. „Echtholz-Front aus Ahorn, Buche, etc.“). Manchmal fehlt dabei aber der Hinweis, dass es sich dabei nicht um Massivholz handelt, sondern eben nur um eine Furnierschicht. Bei den allermeisten Neu-Möbeln handelt es sich in solchen Fällen um Konstruktionen aus Spanholz, die im sichtbaren Bereich mit einer entsprechenden Furnierschicht versehen sind.

Das mag zwar in vielen Fällen eine Verbraucher-Irreführung darstellen, das so beschriebene Möbel muss aber nicht unbedingt qualitativ schlecht sein. Gutes , normgerechtes Spanholz weist diverse Vorteile gegenüber Massivholz auf, solange es nicht feucht wird oder besonderer mechanischer Beanspruchung ausgesetzt wird (z.B. Umzug).

Mit dem Beginn der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts konnten Furniere übrigens erstmals industriell hergestellt werden. Spätbiedermeier-Möbel wurden daher zunehmend furniert, zunächst mit europäischen Holzarten, später auch mit exotischen Hölzern wie Mahagoni.

Ein „Echtholz-Möbel“ besteht also oft aus Spanholz oder Faserplatten (MDF, HDF), das außen mit einem Echtholz-Furnier belegt sein kann. Eine andere Variante sind Möbel, deren Korpus aus Spanholz oder Faserplatten gefertigt sind und deren Fronten (und ggf. Seitenwände) aus Massivholz bestehen. Solche Möbel werden als „teilmassiv“ bezeichnet.

Damit kommen wir zum Begriff „Massiv-Holz“.

Massivholz, Vollholz

Holz ist massiv, wenn Bretter, Leisten etc. in einem Stück aus einem Baumstamm (korrekt: Stammholz oder Rundholz) gesägt werden. Umgangssprachlich sagt man auch: es wird „aus dem vollen (Holz)“ gesägt. Hierher rührt vermutlich der Begriff „Vollholz“, der manchmal als Synonym für „Massivholz“ verwendet wird. Kurz gesagt: Vollholz ist einfach eine andere Bezeichnung für Massivholz. 4

Das gilt so weit für den Begriff „Massivholz“ an sich. Was aber gilt für zusammengesetzte Begriffe wie „Massivholz-Möbel“ oder „Möbel aus Massivholz“ oder „Regalboden aus Massivholz“?

Massivholz-Bauelemente für Möbel müssen nicht aus einem einzelnen, zusammenhängenden Stück Holz stammen, um als solche benannt werden zu dürfen. Ganz im Gegenteil: Schrankwände, Türen, Regalböden und vor allem Tischplatten bestehen in der Regel aus so genanntem „Leim-Holz“, „Leimholz-Brettern“ oder „Leimholz-Platten“. Hierbei werden einzelne Massivholz-Bretter (-Bohlen, -Lamellen) zu größeren Platten zusammengeleimt. Vereinfacht gesagt, werden die einzelnen Bretter mit den Schmalseiten aneinander gelegt und verleimt. Das wird dann „stabverleimt“ genannt. Bei einer großen Tischplatte kann man sich leicht vorstellen, dass entsprechend dicke Baumstämme eher selten sind und die Tischplatte daher aus mehreren Säge-Halbzeugen zusammengesetzt werden muss. Aber auch bei schmaleren Elementen ist dieses Verfahren produktionstechnisch sinnvoll.

Antike Möbel können unter anderem daran erkannt werden, dass die verarbeiteten Bretter oft Astansätze aufweisen. Diese können nicht nur ausbrechen und unschöne Löcher hinterlassen. Sie schwächen vor allem die Festigkeit, insbesondere die Biegesteifigkeit und damit die Belastungsfähigkeit z.B. von Schrankböden. Daher werden bei modernen hochwertigen Leimholzplatten solche Fehlstellen aus den verarbeiteten Roh-Brettern herausgeschnitten und die Platten aus entsprechend gekürzten Elementen hergestellt, indem die Bretter auch in Längsrichtung aneinandergesetzt werden. Seit etwa Mitte des 20. Jahrhunderts wird hierfür die so genannte „Keilzinkung“ (auch „Keilzinkenverbindung“ genannt) angewendet. Die Kombination der beiden genannten Verfahren zur Herstellung von großflächigen Bauelementen kann dabei mechanisch bessere Eigenschaften erreichen als Bretter, die aus einem Stück gesägt wurden.

Stabverleimung und Keilzinkenprofile
Stabverleimung und Keilzinkung (Foto: Dirk Bartens¹)

Es kommt nun auf das handwerkliche Geschick des Herstellers an, die einzelnen Bretter so zusammen zu stellen, dass die Holzmaserung optisch harmoniert.

Und Möbel, die aus Leimholzplatten gebaut werden, dürfen wirklich „Massivholz-Möbel“ genannt werden? Ja, das ist genau so. Nicht furnierte Möbel aus massivem Holz müssen sogar als Massivholz-Möbel ausgewiesen werden². Für Hersteller und Handel ist hierfür die DIN 68871 „Möbel-Bezeichnungen“ maßgebend.

Naturholz

Völlig schwammig ist der Begriff Naturholz. Es ist ein reines Marketing-Wort. Oft werden Naturholz-Möbel angepriesen oder Accessoires aus Naturholz. Das klingt wohl wertiger als „Accessoires als Holz“. Bei vielen Anbietern steht Naturholz als Synonym für Massivholz. Im Gegensatz zum Begriff Massivholz ist Naturholz in keiner Weise geregelt oder geschützt. Insgesamt ergibt der Begriff Naturholz also wenig Sinn.

Manchmal führt der Begriff sogar in die Irre. So gibt es sog. Naturholzmöbel, die mit wenig ökologischen Lacken oder Lasuren behandelt werden. Das ist dann ein gesundheitlich bedenkliches Holzmöbel und hat als Gesamtprodukt mit Natur nichts mehr zu tun. Wenn darüber hinaus die Herkunft des Holzes nicht beschrieben wird, ist nicht klar, ob ein sog. Naturholzmöbel sogar die Umwelt bzw. Natur schädigt.

In der DIN 68871 „Möbel-Bezeichnungen“ findet der Begriff Naturholz keine Erwähnung. In dieser Norm wird unter anderem folgendes festgelegt:

Möbelbezeichnungen nach DIN 68871

  • Massivholz (Vollholz)
    Ein Möbel ist als Massivholz-Möbel oder massiv oder als Vollholz-Möbel zu bezeichnen, wenn alle Teile, außer der Rückwand und den SchubladenbödenA, in der Dicke in ihrem natürlichen GefügeB, durchgehend aus der zu bezeichnenden HolzartC, hergestellt und nicht furniert sind. Sind Teile in Massivholzflächen in der Länge gestoßen, z. B. keilgezinkt, ist hierauf hinzuweisenD.

    Erklärungen:
    AGemeint ist: Natürlich gilt das auch, wenn Rückwand und Schubladenböden ebenfalls aus Massivholz bestehen.
    BGemeint ist: kein Schichtholz (Sperrholz, Multiplex, Brettschichtholz).
    CGemeint ist: es darf durchaus  auch mehr als eine Holzart verarbeitet sein, es müssen dann eben alle diese Holzarten angegeben werden.
    DGemeint ist: Leimholzplatten (in der Breite gestoßen) sind OK und es braucht nicht explizit darauf hingewiesen zu werden.
  • Furnier
    Ein Möbel ist nach dem Furnier der sichtbaren Flächen zu bezeichnen; wurden Furniere aus verschiedenen Holzarten verwendet, sind die Holzarten einzeln anzugeben.
    Erklärungen:
    Anzugeben ist immer das, was sichtbar ist.
    Ein Möbel aus Massivholz, das furniert ist, darf nicht als „Massivholz-Möbel“ bezeichnet werden. In der Beschreibung darf aber auf das Massivholz hingewiesen werden, etwa folgendermaßen:
    Regal, Korpus aus massiver Kiefer, Oberfläche Ahorn-Furnier.
    Oberflächenbehandlungen des Furniers sind zusätzlich auszuweisen (s.u.).
    Ein Beispiel einer korrekten Beschreibung ist z.B. das Billy-Regal:
    Hauptteile: Spanplatte, Papier, Eschenfurnier, Beize, klarer Acryllack
    Rückwand: Hartfaserplatte, Folie

    Wäre die Rückwand nicht foliert, könnte IKEA das Regal auch als „Echtholz“ ausweisen, denn dieser Rabulismus ist nicht in der DIN 68871 und den anderen anzuwendenden Normen geregelt.
  • Furniertes Möbel mit sichtbaren Massivholzteilen
    Holzarten von Massivholzteilen (z. B. Anleimer, Einleimer, Füße, Gesimse, Gestelle, Lisenen und Schnitzereien) dürfen in sichtbaren Flächen von denen der Furniere verschieden sein, ohne dass dies aus der Bezeichnung hervorgehen muss.
    Bei Tischen und Sitzmöbeln müssen die verwendeten Holzarten angegeben werden, wenn Massivholzteile aus anderen Holzarten hergestellt sind als die Furniere.
    Erklärung:
    Ein Beispiel sind furnierte Schränke, die auf Rund-Füßen aus Massivholz stehen. Diese sind im Verhältnis zum gesamten Möbel relativ klein. Ein Gründerzeit-Schrank aus Eschenholz, belegt mit Nussbaum-Furnier, bei dessen Restaurierung neue Füße aus Kiefer angebracht wurden, muss nur mit der Angabe „Nussbaum-Furnier“ ausgezeichnet werden.  Auch die typischen Ornamente können durchaus aus einem anderen Holz bestehen, ohne dass hierauf in Einzelnen hingewiesen werden muss. Das Gleiche gilt für eine Wertabweichung gegenüber einer expliziten Deklaration.Bei Tischen, insbesondere bei antiken Tischen, ist der Fuß (Sockel) dagegen ein durchaus wesentlicher Teil des Gesamtmöbels. Edles Holz und kunstfertige Schnitzereien tragen zu einem wesentlichen Teil zum Wert einer Antiquität bei. Für den Käufer ist die vollständige Angabe daher durchaus wichtig.  Bei neuzeitlichen Stilmöbeln oder Nachbauten (zum Begriff „Kopie“ s.u.) ist der Hingucker eines Beistelltischs oft das Intarsien-Furnier der Tischplatte, der Fuß besteht dagegen aus billigem Nadelholz. Daher besteht gerade hier ein höheres Interesse an der vollständigen Information der Verbraucher.Bei Sitzmöbeln (z.B. einem Biedermeier-Sofa) besteht das Gestell meist aus Massivholz, also auch Armlehnen und die sichtbare Rückenzarge. Die Fronten von untergebauten Schüben sind dagegen i.d.R. furniert. Daher ist die Angabe der beiden sichtbaren Holzarten wichtig.Nicht gemeint ist dagegen die Angabe des Konstruktionsholzes, das mit einem Furnier belegt ist. Es geht hier immer nur um das Holz, das sichtbar ist.
  • Furniertes Möbel mit sichtbaren Kunststoffteilen
    Teile aus Kunststoff in sichtbaren Flächen (z.B. Ornamente und Lisenen) müssen bezeichnet werden, wenn sie das Äußere des Möbels mitbestimmen.
    Erklärung:
    Auf diese und weitere Regeln im Zusammenhang mit Kunststoff-Elementen und Kunststoff-Oberflächen in der DIN 68871 gehen wir in diesem Ratgeber nicht weiter ein. Hier handelt es sich nicht mehr um Echtholz-Möbel und erst recht nicht mehr um Massivholz-Möbel.
  • Echt
    Das Wort echt darf nur dann angewendet werden, wenn Furnier und Massivholzteile der sichtbaren Flächen eines Möbels aus derselben Holzart bestehen.
    Erklärung:
    Achtung: Hier geht es nur um die sog. „sichtbaren Flächen“. Ein Schreibtisch, der aus Tannenholz oder Spanplatte gebaut ist, mit Mahagoni-Furnier belegt ist und dessen Einleimer ebenfalls aus Mahagoni bestehen, darf folgendermaßen ausgewiesen werden:
    Schreibtisch, echt Mahagoni
    Dieses Möbel darf zwar als „Echtholz-Möbel“ durchgehen, mit der Auszeichnung „Echt Mahagoni“ glänzen, ist aber alles andere als ein „Massivholz-Möbel“.
  • Oberflächenbehandlung von Holz und Holzwerkstoffen
    Erklärung:
    Diese und weitere Bestimmungen in der DIN 68871 gehen über die Definitionen zu Echtholz und Massivholz (Vollholz) hinaus. Sie sind sicher irgendwann Thema eines weiteren Ratgebers von Antik mit Stil.

Praxisbeispiel zur DIN 68871

Nachfolgend ein weiteres Praxis-Beispiel aus unserem eigenen Angebot zur korrekten Beschreibung von Möbeln nach DIN 68871:

Massivholz-Kommode
Massivholz-Kommode (Foto: Tilo Klesper³)

Korrekte Beschreibungen zum Möbel auf dem Foto:
Massivholz-Kommode, Fichte (sichtbare Oberflächen) und Kiefer massiv, 2-farbige Lackierung, Lack auf Wasserbasis, Korpus außen himmelblau, Schübe innen himmelblau, Schrank innen und Deckplatte weiß, Maße: …
oder:
Landhaus-Kommode aus 100% Massivholz, europ. Fichte und Kiefer, 2-farbige Lackierung usw.

Damit ist eigentlich alles Wichtige und Richtige zum Thema „Echtholz-Volholz-Massivholz“ gesagt. Die DIN 68871 enthält allerdings im Kapitel „Stil“ weitere Regeln, die uns in eigener Sache betreffen. Nicht etwa wegen unseres Namens, sondern wegen unseres Angebots.

  • Antikes Möbel
    Wird in der Bezeichnung eine bestimmte Stilepoche, wie z. B. Biedermeier, genannt, muss das Möbel aus dieser Epoche stammen.
  • Kopie (Reproduktion)
    Wird in der Bezeichnung der Begriff Kopie oder Reproduktion verwendet, muss das Möbel originalgetreu sein.
  • Stilmöbel
    Wird in der Bezeichnung ein Möbel als Stilmöbel bezeichnet, müssen Formen und Ornamente der genannten Epoche entsprechen.

Die Zitate entstammen der DIN 68871 in der Fassung von 2001. Seit April 2017 gibt es eine neue Ausgabe. Diese werden wir hier demnächst ergänzen.

Zum Schluss eine Anmerkung in eigener Sache: Wir selber bieten Landhausmöbel und Antiquitäten aus Massivholz an. Die allermeisten unserer Möbel zeichnen sich gegenüber vielen anderen Angeboten dadurch aus, dass sie nicht aus einer 08/15-Industrie-Produktion stammen. Das bedeutet für unsere Möbel insbesondere: Bei unseren Massivholz-Möbeln sind Rückwände und Schubladenböden ebenfalls aus Massivholz. Wir weisen unsere Angebote von solchen Möbeln daher mit dem Zusatz „100% Massivholz“ aus. Das ist zwar nicht konform zu einer DIN, EN oder einer anderen Norm, zeigt aber hoffentlich den besonderen Vorteil unserer Möbel auf. Zum Thema „Qualitäts-Unterschiede bei Landhaus-Möbeln“ folgt demnächst ein eigener Ratgeber-Artikel.


Update 14.04.2023

4 Über 10 Jahre nach der Erstveröffentlichung unseres Fachartikels gibt es heute zahlreiche ähnliche Beiträge im Internet. Bei einer Stichprobe (die 1. Seite der Google-Suche) stellen wir fest: die meisten Beiträge unterscheiden heute irreführend zwischen Massivholz und Vollholz.

6 von 10 Beiträgen erklären, dass die Bezeichnung „Vollholz“ nur für Bauelemente gilt, die vollständig (also aus einem Stück) aus Schnittholz bestehen. Wenn Bretter, Platten und ähnliche Möbel-Bauelemente aus Leimplatten bestehen, dann sei das kein Vollholz, sondern „Massivholz“. Das drückt in diesen Beiträgen direkt oder indirekt aus, dass „Massivholz“ eben nicht aus einem Stück Schnittholz bestehe, im Gegensatz zu Vollholz.  Verbunden ist damit oft eine Abwertung. Es ist nicht zu übersehen, dass die meisten dieser Beiträge auf eine mehr oder weniger umformulierte Abschrift anderer Beiträge zurückgehen. Tendenziell scheint diese Unterscheidung inzwischen tatsächlich auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzufärben. Sachlich falsch bleibt es dennoch.

1 von 10 Beiträgen behauptet das genaue Gegenteil.

1 von 10 Beiträgen stellt eine eigene Definition dar.

Auch diese Beiträge entsprechen nicht der offiziellen Norm DIN 68871 „Möbel-Bezeichnungen“, auf die wir uns beziehen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Bauholz und Vollholz-Konstruktionsholz.

2 von 10 Beiträgen stellen es richtig dar, darunter ist dieser Ratgeber-Artikel.

Wir vermuten, dass der Irrtum auf die Verwechslung von Leimholzplatten mit Schichtholz (Brettschichtholz und Balkenschichtholz, kurz BS-Holz) zurückgeht. BS-Holz wird tatsächlich insofern von Vollholz unterschieden, dass verschiedene Klassen in den Normen und einschlägigen Branchen-Vereinbarungen definiert sind. Darunter fällt aber auch BS-Holz aus Vollholz, die sog. „geklebten Vollholzprodukte“. Schließlich gibt es noch die eigene Klasse „keilgezinktes Vollholz“, die in den Normen für Konstruktionsvollholz Anwendung findet.

Fazit: Nur die detaillierte Artikelbeschreibung inklusive Fotos der jeweils angebotenen Möbel kann ggf. Auskunft geben, ob Leimholzplatten verwendet werden oder Schnittholz aus einem Stück. In den allermeisten Fällen gibt aber selbst der Möbelhersteller darüber keine Auskunft, denn für diesen ist die Konstruktion mit lamellenverleimten Brettern aus keilgezinktem Vollholz selbstverständlich. Hinsichtlich Stabilität, Formhaltigkeit und Langlebigkeit sind diese Konstruktionen jedem Vollholz-Sägebrett aus einem Stück überlegen.

Wir selber bleiben wie bisher bei der Beschreibung unserer Massivholz- und Vollholzmöbel bei der Bezeichnung „Massivholz“. Das ist erstens korrekt und Kunden/-innen, die glauben, dass Vollholz etwas anderes sei, werden nicht enttäuscht.


¹ Foto: Dirk Bartens, Lizenz CC BY 3.0

² Zur Text-Passage „Nicht furnierte Möbel aus massivem Holz müssen sogar als Massivholz-Möbel ausgewiesen werden².“ ist für uns selber zu ergänzen: Nichts muss. Die DIN 68871 ist eine Norm, die für den Einzelhandel nicht gesetzlich vorgeschrieben oder anderweitig verpflichtend ist. Für bestimmte Bereiche außerhalb des Verkaufs an Privat-Verbraucher können jedoch solche Verpflichtungen bestehen.

³ Foto: Tilo Klesper, ©Antik mit Stil GmbH

Letzte Updates: 28.06.2018, 14.04.2023


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